Die Abmahngeschichten der privaten Callactive GmbH (Call-In-Sendung “MoneyExpress”) gegen Informationsplattformen und Blogs, auf denen deutliche Kritik an den zweifelhaften “Gewinnspielen” von Callactive geäußert wurden, sind ja mittlerweile (hoffentlich) hinreichend bekannt.
Neu hingegen ist die Tatsache, daß mittlerweile auch die GEZ Ihre Kritiker per Abmahnung mundtot machen will. So bekam der Anbieter der Wissensplattform akademie.de kürzlich eine Abmahnung mit Aufforderung zur Unterlassung von Nennungen bestimmter GEZ-bezogener Begriffe. So dürfen nach Auffassung der GEZ “nicht existente” bzw. “falsche” Begriffe wie “GEZ-Gebühr”, “GEZ-Fahnder” etc. nicht weiter auf den Web- & Forenseiten des Anbieters genannt werden. Stattdessen soll der Anbieter für Einsatz von absurden aber “korrekten” Bezeichnungen sorgen: Statt ”GEZ-Anmeldung” soll beispielsweise die Nennung der unsäglichen Phrase ”gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte” erzwungen werden. Leider scheint sich der betroffene Anbieter akademie.de diesem irrwitzigem Zensurbegehren zu beugen.
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